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Kampagnen Story
• Mit deiner Spende finanzierst du den Wahlkampf der LINKEN für eine sozial gerechte, friedliche und klimagerechte Politik im Landtag NRW.
• Wahlkampf kostet viel Geld: Mit Plakaten, Druckmaterial, Online-Werbung werben wir für eine konsequente Politik für die Menschen und die Umwelt. Und DIE LINKE nimmt keine Spenden von Konzernen und Lobbyisten an – als einzige Partei im Bundestag.
• Deshalb machen viele kleine Spenden für DIE LINKE einen großen Unterschied! Mit deiner Spende leistest du einen wichtigen Beitrag für eine Fraktion DIE LINKE im nächsten Landtag!
Die Hälfte zahlt das Finanzamt – Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.